Kaufprozess

Hausgeldabrechnung verstehen: die Jahresabrechnung lesen, prüfen und als Vermieter richtig nutzen

Technische Zeichnung eines Abrechnungs-Dokuments mit Lupe, eine Zeile ist gelb hervorgehoben

Die Hausgeldabrechnung ist die Jahresabrechnung deiner Eigentümergemeinschaft: Nach Ablauf des Wirtschaftsjahres stellt die Verwaltung die tatsächlichen Kosten des Hauses deinen monatlichen Vorauszahlungen gegenüber, und aus der Differenz wird deine Nachzahlung oder dein Guthaben. Fällig wird das Ergebnis dabei erst, wenn die Eigentümerversammlung die Abrechnung offiziell beschlossen hat.

Für Eigentümer einer vermieteten Wohnung ist dieses eine Dokument gleich dreimal wichtig: Es ist die Grundlage der Nebenkostenabrechnung an den Mieter, es liefert die Zahlen für die Steuererklärung, und es ist nebenbei der ehrlichste Gesundheitsbericht des Hauses, den es gibt. Dieser Artikel erklärt den Aufbau, die Fristen, die sieben Prüfpunkte und die Frage, die in den üblichen Ratgebern fehlt: wohin jede Zeile der Abrechnung steuerlich gehört.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Hausgeldabrechnung ist die Jahresabrechnung der Eigentümergemeinschaft: echte Kosten gegen Vorauszahlungen, Ergebnis ist Nachzahlung oder Guthaben.
  • Sie besteht aus Gesamtabrechnung (das ganze Haus), Einzelabrechnung (dein Anteil nach Verteilerschlüssel) und der Entwicklung der Rücklage.
  • Fällig wird das Ergebnis erst nach dem Beschluss der Eigentümerversammlung, und gegen den Beschluss läuft eine Anfechtungsfrist von einem Monat.
  • Sie ist nicht die Nebenkostenabrechnung: Die Hausgeldabrechnung läuft zwischen Verwaltung und Eigentümer, die Nebenkostenabrechnung zwischen dir und deinem Mieter, mit eigener Frist.
  • Für Vermieter hat jede Kostenzeile einen von drei Wegen: umlagefähig zum Mieter, nicht umlagefähig in die Werbungskosten, Rücklagen-Zuführung erst bei tatsächlicher Verwendung.
  • Beim Kauf einer Wohnung sind die letzten zwei bis drei Abrechnungen Pflichtlektüre, und beim Eigentümerwechsel zahlt die Abrechnungsspitze, wer beim Beschluss Eigentümer ist.

Was die Hausgeldabrechnung ist, und was sie nicht ist

Die wichtigste Abgrenzung kommt gleich zuerst, denn an ihr scheitern die meisten Missverständnisse: Die Hausgeldabrechnung und die Nebenkostenabrechnung sind zwei verschiedene Dokumente zwischen verschiedenen Parteien.

Hausgeldabrechnung Nebenkostenabrechnung
Wer erstellt sie Die WEG-Verwaltung Du als Vermieter
Für wen Für dich als Eigentümer Für deinen Mieter
Was drin ist Alle Kosten des Hauses und dein Anteil Nur die umlagefähigen Betriebskosten
Frist Nach dem Wirtschaftsjahr, üblich binnen einiger Monate Zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums

Die beiden hängen trotzdem zusammen: Die Hausgeldabrechnung liefert dir die Zahlen, aus denen du die Nebenkostenabrechnung für deinen Mieter baust. Und weil deine eigene Frist gegenüber dem Mieter hart ist, zwölf Monate, danach sind Nachforderungen in der Regel verloren, wird die Pünktlichkeit der Verwaltung zu deinem persönlichen Thema: Eine Hausgeldabrechnung, die erst im Herbst kommt, frisst dein Zeitfenster für die Mieter-Abrechnung auf.

Der Aufbau: drei Teile, ein Ergebnis

Jede ordentliche Hausgeldabrechnung besteht aus denselben drei Bausteinen, und wer sie einmal verstanden hat, liest jede künftige Abrechnung in einer Viertelstunde.

Die Gesamtabrechnung listet sämtliche Einnahmen und Ausgaben des Hauses im Wirtschaftsjahr: Versicherung, Hausmeister, Müll, Wasser, Strom für Flur und Keller, Verwaltung, Instandhaltung, alles. Sie ist die Vollansicht, aus der sich alles Weitere ableitet. Die Einzelabrechnung rechnet daraus deinen Anteil, verteilt nach dem Schlüssel der Gemeinschaft, meist nach Miteigentumsanteilen oder Wohnfläche, bei Heizung und Warmwasser anteilig nach Verbrauch. Am Ende steht der Vergleich mit deinen Vorauszahlungen und damit deine Nachzahlung oder dein Guthaben. Die Rücklagen-Übersicht zeigt, wie sich die Instandhaltungsrücklage entwickelt hat: Anfangsbestand, Zuführungen, Entnahmen, Endbestand. Seit der WEG-Reform gehört zusätzlich ein Vermögensbericht dazu, der den Gesamtstand der Gemeinschaftskasse ausweist.

Für die Einordnung der Rücklage lohnt der Blick in den eigenen Artikel zur Instandhaltungsrücklage, und was passiert, wenn die Rücklage nicht reicht, steht im Artikel zur Sonderumlage. Die Abrechnung ist der Ort, an dem du beides jährlich kontrollierst.

Fristen, Beschluss und die Monatsfrist für den Widerspruch

Drei Zeitpunkte strukturieren das Abrechnungsjahr, und alle drei haben praktische Folgen.

Die Erstellung: Die Verwaltung muss die Abrechnung nach Ablauf des Wirtschaftsjahres in angemessener Zeit vorlegen, als ordentlich gelten wenige Monate, üblich ist die Vorlage zur Eigentümerversammlung im ersten Halbjahr. Der Beschluss: Erst wenn die Eigentümerversammlung über die Abrechnungsspitzen beschließt, werden Nachzahlung oder Guthaben fällig. Vorher ist die Abrechnung eine Information, kein Zahlungsgrund. Die Anfechtung: Wer den Beschluss für fehlerhaft hält, kann ihn innerhalb eines Monats gerichtlich anfechten. Nach Ablauf der Frist ist der Beschluss auch dann bestandskräftig, wenn er Fehler enthält.

Ein Beispiel-Zeitstrahl macht das Jahr greifbar, alle Angaben als üblicher Ablauf: Das Wirtschaftsjahr endet am 31. Dezember. Im Frühjahr erstellt die Verwaltung die Abrechnung, im Mai oder Juni tagt die Eigentümerversammlung und beschließt, im Juli ist deine Nachzahlung fällig oder das Guthaben verrechnet, und bis Ende Juni läuft parallel die Anfechtungsfrist für alles, was im Mai beschlossen wurde. Danach hast du als Vermieter noch bis zum 31. Dezember des Folgejahres Zeit für die Nebenkostenabrechnung an den Mieter, deren Zwölf-Monats-Frist am Ende des Abrechnungszeitraums zu laufen begann.

Aus der Monatsfrist folgt die wichtigste Verhaltensregel: Abrechnung nicht abheften, bevor sie geprüft ist. Wer erst im Herbst merkt, dass sein Verteilerschlüssel falsch angewendet wurde, hat ein bestandskräftiges Problem. Die Prüfung selbst ist keine Expertenarbeit, sie folgt sieben Punkten.

Die sieben Prüfpunkte, bevor du irgendetwas überweist

Eine Hausgeldabrechnung prüft sich in einer Viertelstunde, wenn man weiß, wo man hinschaut. Diese sieben Punkte decken die häufigsten Fehler ab.

1. Vorauszahlungen abgleichen: Stimmen die angesetzten Vorauszahlungen mit deinen Überweisungen überein? Kontoauszug daneben legen, fertig. Gerade nach einem Hausgeld-Wechsel im Jahresverlauf, etwa durch einen neuen Wirtschaftsplan, schleichen sich hier die meisten Differenzen ein. 2. Verteilerschlüssel kontrollieren: Wird nach dem Schlüssel verteilt, der in der Teilungserklärung steht, und mit deinem korrekten Anteil? Ein Zahlendreher im Miteigentumsanteil verteilt jahrelang falsch. 3. Heizkosten auf Verbrauchsanteil prüfen: Heizung und Warmwasser müssen überwiegend nach Verbrauch abgerechnet werden, eine reine Flächen-Verteilung ist hier ein Fehler. 4. Positionen gegen das Vorjahr halten: Sprünge einzelner Posten, etwa plötzlich doppelte Hausmeisterkosten, verdienen eine Nachfrage. Oft steckt ein harmloser Grund dahinter, ein Anbieterwechsel oder eine Einmal-Maßnahme, aber genau das soll die Verwaltung dann auch in einem Satz erklären können. 5. Die Umlagefähig-Spalte ansehen: Gute Abrechnungen weisen aus, welche Kosten auf Mieter umlagefähig sind. Fehlt die Spalte, musst du selbst sortieren, dazu unten mehr. 6. Rücklagen-Bewegungen nachvollziehen: Passen Zuführungen zum Wirtschaftsplan, und wofür wurde entnommen? 7. Rechnerische Plausibilität: Ergibt Anfangsbestand plus Zuführung minus Entnahme den Endbestand, und summieren sich die Einzelabrechnungen zur Gesamtabrechnung?

Bei Unklarheiten gilt ein Recht, das erstaunlich selten genutzt wird: Als Eigentümer darfst du bei der Verwaltung die Belege einsehen, jede Rechnung, jeden Vertrag. Eine Verwaltung, die Belegeinsicht verzögert oder verweigert, sagt damit mehr über sich als jede Abrechnung.

Die Vermieter-Lesart: jede Zeile hat einen von drei Wegen

Für Selbstnutzer endet die Abrechnung bei Nachzahlung oder Guthaben. Für Vermieter beginnt an dieser Stelle die eigentliche Arbeit, denn jede einzelne Kostenzeile geht einen von genau drei Wegen weiter.

Jede Zeile der Hausgeldabrechnung geht einen von drei Wegen Von einem Abrechnungs-Dokument führen drei Pfeile zu drei Kästen: umlagefähige Kosten gehen in die Nebenkostenabrechnung an den Mieter, nicht umlagefähige Kosten gelb markiert in die Werbungskosten der Steuererklärung, die Rücklagen-Zuführung wartet bis zur tatsächlichen Verwendung. Eine Abrechnung, drei Wege So sortierst du als Vermieter jede Kostenzeile Hausgeld- abrechnung Umlagefähig: Wasser, Müll, Hausmeister → in die Nebenkostenabrechnung an den Mieter Nicht umlagefähig: Verwaltung, Reparaturen → als Werbungskosten in die Steuererklärung Rücklagen-Zuführung → steuerlich erst bei tatsächlicher Verwendung Der gelbe Weg senkt deine Steuer. Wer ihn nicht sortiert, verschenkt ihn.

In Zahlen an der Beispielwohnung, alle Werte Beispielwerte: Bei 300 Euro Hausgeld im Monat, also 3.600 Euro im Jahr, sind etwa 210 Euro monatlich umlagefähig, macht 2.520 Euro, die über die Nebenkostenabrechnung beim Mieter landen und sich für dich neutral stellen. Rund 90 Euro monatlich, also 1.080 Euro im Jahr, sind nicht umlagefähig und wandern als Werbungskosten in deine Anlage V, bei 42 Prozent Grenzsteuersatz gut 450 Euro Steuerersparnis. Die Rücklagen-Zuführung schließlich zählt steuerlich erst in dem Jahr, in dem die Gemeinschaft das Geld tatsächlich für Erhaltung ausgibt, die Abrechnung weist solche Verwendungen aus, und genau deshalb gehört sie in deinen Steuerordner. Den kompletten Rechenweg der Vermietungs-Steuer zeigt der Artikel Mieteinnahmen versteuern.

Ein Randhinweis zur Vollständigkeit: Die Bescheinigung über haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, die viele Verwaltungen beilegen, nützt vor allem Selbstnutzern für ihren Steuerbonus. Als Vermieter setzt du dieselben Kosten ohnehin als Werbungskosten an, doppelt geht nicht.

Für die Praxis hat sich eine einfache Ablage bewährt: Hausgeldabrechnung, die daraus gebaute Nebenkostenabrechnung an den Mieter und die Anlage V eines Jahres gehören in denselben Ordner, denn sie erzählen dieselbe Geschichte aus drei Blickwinkeln, und bei jeder Rückfrage des Finanzamts oder des Mieters liegt alles beieinander. Und wenn deine Abrechnung die Umlagefähigkeit nicht sauber ausweist, fordere von der Verwaltung eine Aufstellung mit einer "davon umlagefähig"-Spalte an. Gute Verwaltungen liefern das standardmäßig, und für dich ersetzt diese eine Spalte eine Stunde Sortierarbeit pro Jahr.

Nachzahlung und Guthaben: was damit steuerlich passiert

Auch das Ergebnis der Abrechnung selbst hat eine steuerliche Seite, und die folgt derselben Logik wie alles beim Vermieten: Es zählt der Zeitpunkt der Zahlung.

Eine Nachzahlung aus der Hausgeldabrechnung setzt du in dem Jahr an, in dem du sie überweist, aufgeteilt nach denselben drei Wegen wie das laufende Hausgeld: Der umlagefähige Anteil fließt in die nächste Nebenkostenabrechnung an den Mieter, der nicht umlagefähige Anteil ist sofort Werbungskosten. Ein Guthaben läuft spiegelbildlich, es mindert im Jahr der Verrechnung deine angesetzten Kosten. Wichtig ist nur die saubere Aufteilung, und die liefert dir wieder die Abrechnung selbst, denn Nachzahlung und Guthaben entstehen ja aus konkreten, dort aufgeschlüsselten Positionen.

Praktisch heißt das: Die Hausgeldabrechnung eines Jahres taucht in zwei Steuererklärungen auf, mit den laufenden Vorauszahlungen im Abrechnungsjahr und mit ihrer Spitze im Folgejahr. Wer das einmal verstanden hat, wundert sich nie wieder, warum der Steuerberater immer nach der "letzten beschlossenen Abrechnung" fragt.

Wirtschaftsplan und Abrechnung: Plan und Wirklichkeit

Die Abrechnung hat ein Gegenstück, das ein Jahr vor ihr entsteht: den Wirtschaftsplan, und die beiden bilden zusammen den Geld-Kreislauf der Gemeinschaft.

Der Wirtschaftsplan schätzt vor Beginn des Jahres die erwarteten Kosten und legt daraus die monatlichen Hausgeld-Vorauszahlungen fest. Die Abrechnung kontrolliert nach Ablauf des Jahres, wie gut die Schätzung war, und die Differenz ist genau deine Nachzahlung oder dein Guthaben. Wiederholt sich eine deutliche Nachzahlung Jahr für Jahr, ist nicht das Haus teurer geworden, dann ist der Wirtschaftsplan zu optimistisch angesetzt, und die saubere Antwort ist eine Anpassung der Vorauszahlungen, nicht das jährliche Überraschungs-Ritual.

Für Vermieter hängt daran eine eigene Kette: Steigen deine Hausgeld-Vorauszahlungen, solltest du die Nebenkosten-Vorauszahlungen deines Mieters mitziehen, das geht nach einer Abrechnung in angemessenem Rahmen. Wer das versäumt, streckt seinem Mieter das Geld ein Jahr lang vor und holt es erst über die nächste Nebenkostenabrechnung zurück, verzinst mit null.

Die Abrechnung in der Kauf-Prüfung: was drei Jahrgänge verraten

Vor dem Kauf einer Wohnung sind die letzten zwei bis drei Hausgeldabrechnungen die dichteste Informationsquelle über das Haus, dichter als jedes Exposé, und sie kosten nur die Anfrage.

Das Kostenniveau: Gesamtkosten geteilt durch die Wohnfläche des Hauses ergibt die Kosten je Quadratmeter, vergleichbar über Objekte hinweg. Auffällig hohe Werte haben Gründe, die man kennen will, auffällig niedrige manchmal auch, etwa eine Gemeinschaft, die Instandhaltung aufschiebt. Der Rücklagenpfad: Wächst die Rücklage stetig, oder wird laufend entnommen, ohne dass sie sich erholt? Drei Jahrgänge zeigen den Trend, den ein einzelner Kontostand versteckt. Das Nachzahlungs-Muster: Regelmäßige hohe Nachzahlungen deuten auf einen chronisch zu knappen Wirtschaftsplan, und damit auf ein Hausgeld, das real höher ist, als es im Exposé aussieht. Die Ausfall-Positionen: Tauchen Hausgeld-Rückstände anderer Eigentümer auf, trägt die Gemeinschaft deren Ausfälle mit, ein leises, aber ernstes Warnzeichen für die Struktur der Eigentümerschaft. Die Verwaltungs-Qualität: Pünktlichkeit, Aufschlüsselung und Korrektur-Häufigkeit der Abrechnungen zeigen, wie das Haus geführt wird, dazu unten mehr.

Beim Neubau gibt es diese Historie naturgemäß nicht, dort ersetzen Wirtschaftsplan, Teilungserklärung und die Kalkulation des Anbieters den Rückblick, mit entsprechend mehr Gewicht auf deren Plausibilität. Ein realistisch angesetzter Wirtschaftsplan ist dabei ein besseres Zeichen als ein auffällig niedriger, denn ein zu knapp kalkuliertes Hausgeld holt sich die Wirklichkeit später zurück, über Nachzahlungen oder die erste Anhebung.

Häufige Fehler, auf die Abrechnungen zu prüfen sind

Die meisten Abrechnungen sind korrekt, aber die Fehler, die vorkommen, wiederholen sich auffällig, und alle lassen sich mit den sieben Prüfpunkten von oben finden.

Der Klassiker ist der falsch angewendete Verteilerschlüssel, etwa Verteilung nach Fläche, wo die Teilungserklärung Miteigentumsanteile vorsieht, oder ein schlicht falsch übernommener Anteil nach einem Verwaltungswechsel. Solche Fehler laufen still über Jahre, weil sie jede einzelne Abrechnung nur um kleine Beträge verschieben, in Summe aber vierstellig werden können. Dahinter folgt die fehlende Verbrauchs-Trennung bei Heizkosten, die überwiegend nach Verbrauch abzurechnen sind. Ärgerlich für Vermieter ist die vermischte Ausweisung, bei der umlagefähige und nicht umlagefähige Kosten in Sammelposten verschwimmen, das macht die Nebenkostenabrechnung an den Mieter angreifbar. Und strukturell bedenklich ist die Dauer-Finanzierung von Erhaltung aus dem laufenden Hausgeld, obwohl eine Rücklage existiert, denn sie verschleiert, dass die Rücklage zu klein geplant ist. Keiner dieser Fehler ist Absicht im strafbaren Sinn, alle kosten dich Geld oder Rechtssicherheit, und alle sind mit einer Nachfrage plus Belegeinsicht zu klären.

Eigentümerwechsel: wen die Abrechnung trifft

Beim Kauf und Verkauf einer Wohnung stellt sich jedes Jahr aufs Neue die Frage, wer die Nachzahlung aus der Abrechnung zahlt, und die Antwort überrascht viele.

Die Grundregel: Die Abrechnungsspitze trifft den, der zum Zeitpunkt des Beschlusses Eigentümer ist, nicht den, der im Abrechnungsjahr gewohnt oder vermietet hat. Wer im Frühjahr kauft und im Sommer den Beschluss über das Vorjahr miterlebt, kann also für Kosten nachzahlen, die vor seiner Zeit entstanden sind. Deshalb regeln gute Kaufverträge die interne Erstattung zwischen Käufer und Verkäufer ausdrücklich, und deshalb gehören die letzten zwei bis drei Hausgeldabrechnungen zur Pflichtlektüre vor jedem Kauf: Sie zeigen, ob das Haus regelmäßig mit Nachzahlungen arbeitet, wie sich die Rücklage entwickelt und ob die Verwaltung pünktlich abrechnet. Wie diese Unterlagen-Prüfung in den gesamten Kauf eingebettet ist, zeigt der Artikel zum Ablauf beim Immobilienkauf.

Was eine gute Abrechnung über die Verwaltung verrät

Die Hausgeldabrechnung ist nebenbei das beste kostenlose Prüfinstrument für die Frage, wie gut dein Haus geführt wird, und Käufer wie Bestandseigentümer sollten sie so lesen.

Eine gute Verwaltung erkennt man an einer Abrechnung, die pünktlich kommt, rechnerisch aufgeht, die Umlagefähigkeit sauber ausweist und Rücklagen-Bewegungen nachvollziehbar erklärt. Dazu gehört auch der Umgang mit Fragen: Wer auf eine sachliche Nachfrage zur Abrechnung binnen angemessener Zeit eine konkrete Antwort bekommt, hat eine Verwaltung, die ihre Zahlen kennt. Warnzeichen sind das Gegenteil: Abrechnungen, die Jahr für Jahr später kommen, pauschale Sammelposten ohne Aufschlüsselung, ständige Korrekturen der Vorjahre, ausweichende Antworten auf einfache Fragen und eine Rücklage, die trotz Zuführungen nie wächst, weil laufend entnommen wird. Für Vermieter ist das doppelt relevant, denn dieselbe Verwaltung bestimmt über den Zustand des Hauses, die Höhe künftiger Kosten und die Pünktlichkeit deiner eigenen Abrechnungs-Kette bis zum Mieter. Eine schwache Verwaltung ist ein laufendes Kostenrisiko, das in keiner Rendite-Rechnung auftaucht und jede verändert.

Wie das bei einer Full-Service-Immobilie läuft

Die Hausgeldabrechnung lesen zu können ist wertvoll, sie jedes Jahr selbst zerlegen zu müssen ist Arbeit. Bei den Kapitalanlage-Wohnungen, die ich vermittle, ist das von Anfang an anders organisiert: Sie sind Full-Service-Immobilien, Hausverwaltung und die Betreuung deiner vermieteten Wohnung laufen ab dem ersten Tag aus einer Hand, und die Abrechnungen kommen geprüft und aufbereitet bei dir an. Du musst dir keine Verwaltung suchen, keine Fristen nachhalten und keine Positionen einzeln hinterfragen. Das Wissen aus diesem Artikel brauchst du trotzdem, nur mit anderem Zweck: nicht um alles selbst zu erledigen, aber um zu verstehen, was da für dich geregelt wird, und um gute Arbeit von schlechter unterscheiden zu können.

Fazit

Die Hausgeldabrechnung ist die Jahresabrechnung der Eigentümergemeinschaft: Gesamtabrechnung, Einzelabrechnung nach Verteilerschlüssel und Rücklagen-Übersicht, fällig erst nach dem Beschluss der Versammlung, anfechtbar innerhalb eines Monats. Sie ist nicht die Nebenkostenabrechnung, aber deren Grundlage, und ihre Pünktlichkeit entscheidet über dein Zwölf-Monats-Fenster gegenüber dem Mieter. Für Vermieter geht jede Zeile einen von drei Wegen: umlagefähig zum Mieter, nicht umlagefähig in die Werbungskosten, Rücklagen-Zuführung erst bei Verwendung. Und beim Kauf sind die letzten Abrechnungen Pflichtlektüre, weil die Abrechnungsspitze den trifft, der beim Beschluss Eigentümer ist.

Alle Beträge in diesem Artikel sind Beispielwerte, jedes Haus rechnet mit eigenen Zahlen. Die Viertelstunde Prüfung pro Jahr ist dabei die vielleicht am besten bezahlte Arbeitszeit eines Wohnungseigentümers, denn sie kontrolliert das komplette Kosten-Fundament der Wohnung.

Ob eine vermietete Wohnung insgesamt zu deinen Zahlen passt, klärt der Rechner: acht Fragen zu Einkommen, Eigenkapital und Zielen, drei Minuten. Am Ende siehst du, ob es bei deinem Gehalt rechnerisch aufgeht, und was dir noch fehlt.

Kurz zur Einordnung: Dieser Artikel erklärt Aufbau und übliche Regeln an Beispielen. Er ist keine Rechts- oder Steuerberatung und ersetzt sie nicht. Fristen und Zuständigkeiten können im Einzelfall abweichen, im Zweifel hilft die Teilungserklärung, die Verwaltung oder fachlicher Rat.

Dieser Artikel ist eine Rechen-Grundlage, keine Steuerberatung. Was in deinem Fall gilt, hängt von deiner persönlichen Situation ab. Sprich vor einer Entscheidung mit deinem Steuerberater.
Vladimir Ponkrashov

Vladimir Ponkrashov

Geschäftsführer VPO Finance GmbH & Vorstand der DFK Group

Verkauft seit 18 Jahren Wohnungen als Kapitalanlage an Angestellte mit hohem Steuersatz, direkt aus eigenen Neubauten. Über 700 Notartermine begleitet.

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