Grenzsteuersatz und Gehalt

Reichensteuer: ab wann sie gilt und warum dein Steuersatz trotzdem fast derselbe ist

Technische Zeichnung einer gefalteten Zeitung, die Schlagzeilen-Zeile oben ist gelb hervorgehoben

Die Reichensteuer ist der Zuschlag von drei Prozentpunkten auf den Spitzensteuersatz der Einkommensteuer: 45 statt 42 Prozent, und sie greift 2026 ab 277.826 Euro zu versteuerndem Einkommen, bei zusammen veranlagten Paaren ab dem doppelten Betrag. Wer mit seinem Einkommen darunter liegt, zahlt sie nicht, mit keinem einzigen Euro, egal was die Schlagzeilen vermuten lassen.

Damit ist über die Reichensteuer selbst fast alles gesagt, und trotzdem lohnt sich dieser Artikel für alle, die keine 277.826 Euro verdienen, aus zwei Gründen. Erstens wird gerade politisch über eine Verschärfung diskutiert, mit Zahlen, die durch die Nachrichten laufen und einiges durcheinanderbringen. Und zweitens versteckt die Debatte über die 45 Prozent eine Zahl, die für die meisten Leser dieser Seite viel wichtiger ist: Der normale Spitzensteuersatz von 42 Prozent beginnt nicht bei 277.826 Euro, er beginnt 2026 bei 69.879 Euro. Die Steuer der Reichen zahlst du wahrscheinlich nie. Fast denselben Steuersatz zahlst du wahrscheinlich längst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Reichensteuer erhöht den Spitzensteuersatz von 42 auf 45 Prozent. Sie gilt 2026 ab 277.826 Euro zu versteuerndem Einkommen, bei Paaren ab 555.652 Euro.
  • Sie trifft nur den Teil des Einkommens oberhalb der Schwelle, nicht das ganze Einkommen. Es gibt keinen Sprung der Gesamtbelastung.
  • Die Reichensteuer ist keine Vermögensteuer. Besteuert wird Einkommen, nicht Besitz.
  • Seit Juli 2026 wird über eine Verschärfung diskutiert, unter anderem 45 Prozent ab 250.000 Euro und ein neuer Satz darüber. Beschlossen ist davon nichts, alle Zahlen sind Stand der Debatte.
  • Der Satz, der Gutverdiener wirklich betrifft, sind die 42 Prozent ab 69.879 Euro. Der Abstand zwischen dir und der Reichensteuer ist groß, der zwischen dir und dem Spitzensteuersatz meist nicht.
  • Dieselben 42 Prozent bestimmen auch, was jeder absetzbare Euro zurückbringt, das macht den Grenzsteuersatz zum wichtigsten Hebel der eigenen Steuerplanung.

Was die Reichensteuer ist

Die Reichensteuer ist kein eigenes Gesetz und keine eigene Steuerart, sie ist die oberste Stufe des ganz normalen Einkommensteuertarifs.

Eingeführt wurde sie 2007 als Zuschlag von drei Prozentpunkten auf den damaligen Spitzensteuersatz, seither kennt der Tarif zwei obere Stufen: 42 Prozent ab der ersten Schwelle, 45 Prozent ab der zweiten. Der Name "Reichensteuer" ist dabei Umgangssprache, im Gesetz heißt die Stufe schlicht Höchststeuersatz. Sie wird wie jede andere Tarifzone im Steuerbescheid mitgerechnet, es gibt kein eigenes Formular und keine eigene Erklärung.

Wichtig für das Verständnis ist die Mechanik, die für den ganzen Tarif gilt: Jeder Steuersatz trifft nur die Euro innerhalb seiner Zone. Wer 300.000 Euro zu versteuerndes Einkommen hat, zahlt die 45 Prozent nur auf die gut 22.000 Euro oberhalb der Schwelle, alles darunter wird genauso besteuert wie bei jedem anderen auch. Ein Sprung, bei dem plötzlich das ganze Einkommen teurer wird, existiert im deutschen Tarif nicht, an keiner Stelle.

Ab wann die Reichensteuer gilt: die Zahlen

Für das Steuerjahr 2026 gilt der Höchststeuersatz von 45 Prozent ab 277.826 Euro zu versteuerndem Einkommen, bei zusammen veranlagten Paaren ab 555.652 Euro.

Bezugsgröße ist das zu versteuernde Einkommen, nicht das Bruttogehalt: also Brutto minus Vorsorgeaufwendungen, Werbungskosten, Sonderausgaben und alle übrigen Abzüge. Ein Angestellter braucht deshalb deutlich mehr als 277.826 Euro Brutto, um die Schwelle tatsächlich zu reißen, je nach Abzügen eher über 300.000 Euro Jahresgehalt.

Die Schwellen wandern außerdem von Jahr zu Jahr, weil der Gesetzgeber den Tarif regelmäßig an die Inflation anpasst. Wer diesen Artikel später liest, prüft die dann geltenden Werte, die Mechanik dahinter bleibt gleich. Zum Vergleich die übrigen Eckwerte des Tarifs 2026: Bis 12.348 Euro bleibt das Einkommen steuerfrei, dazwischen steigt der Satz schrittweise von 14 auf 42 Prozent, und die 42 Prozent gelten ab 69.879 Euro. Die Reichensteuer-Zone beginnt also grob beim Vierfachen der Schwelle, ab der der Spitzensteuersatz längst läuft.

Getroffen wird damit ein sehr kleiner Kreis: Einkommen jenseits von 277.826 Euro zu versteuerndem Einkommen sind selbst unter Gutverdienern die absolute Ausnahme, typischerweise sind es Vorstände, sehr erfolgreiche Selbstständige oder Gesellschafter mit hohen Ausschüttungen, die diese Zone überhaupt erreichen. Ein angestellter Ingenieur, eine Ärztin im Krankenhaus, ein IT-Projektleiter mit 90.000 bis 150.000 Euro Brutto sind von dieser Schwelle weit entfernt, und genau dieser Abstand macht die Debatte für sie so bequem: Es geht immer um die anderen.

Woher die Reichensteuer kommt

Eingeführt wurde die Reichensteuer zum Steuerjahr 2007, und ihre Geschichte erklärt nebenbei eine Kuriosität der aktuellen Debatte.

Beim Start lag die Schwelle bei 250.000 Euro zu versteuerndem Einkommen. Seither ist sie mit den Tarifanpassungen schrittweise auf die heutigen 277.826 Euro gewandert, während der Zuschlag selbst unverändert drei Prozentpunkte beträgt. Die im Sommer 2026 diskutierten 250.000 Euro wären also keine neue Erfindung, sie wären ziemlich genau die Rückkehr zum Startwert von 2007, nur bei einem Preisniveau, das seitdem deutlich gestiegen ist.

Interessanter als die Geschichte der 45er-Schwelle ist allerdings die der 42er-Schwelle, denn sie erzählt, warum der Spitzensteuersatz heute die Mitte trifft: Über Jahrzehnte ist die Schwelle langsamer gewachsen als die Löhne. Früher musste man ein Vielfaches eines Durchschnittsgehalts verdienen, um den Spitzensteuersatz zu zahlen, heute reicht dafür grob das Anderthalbfache. Ein erfahrener Facharbeiter mit Zulagen, eine Lehrerin in der Endstufe, ein Ingenieur nach ein paar Berufsjahren, sie alle erreichen eine Zone, die sprachlich immer noch "Spitze" heißt und rechnerisch längst die Mitte ist. Das ist keine politische Wertung, es ist die Erklärung, warum sich dieser Artikel gleich der 42er-Schwelle zuwendet statt der 45er.

Was die Reichensteuer den Betroffenen wirklich kostet

Auch für die, die sie zahlen, ist die Reichensteuer kleiner, als der Name klingt, weil der Zuschlag nur drei Punkte beträgt und nur oberhalb der Schwelle greift.

Ein Beispiel: Bei 300.000 Euro zu versteuerndem Einkommen liegen 22.174 Euro oberhalb der Schwelle. Der Zuschlag von drei Prozentpunkten auf diesen Teil macht rund 665 Euro im Jahr aus, das ist der gesamte Unterschied, den die Reichensteuer bei diesem Einkommen erzeugt. Bei 500.000 Euro sind es rund 6.700 Euro. Spürbar, aber weit entfernt von dem, was der Begriff suggeriert, denn die eigentliche Last entsteht auch bei diesen Einkommen in der 42er-Zone darunter, die jeder durchläuft: Allein zwischen 69.879 und 277.826 Euro fallen gut 87.000 Euro Steuern an, mehr als das Hundertfache des Reichensteuer-Zuschlags aus dem ersten Beispiel.

Dazu kommt bei hohen Einkommen der Solidaritätszuschlag, der seit seiner Teilabschaffung nur noch oberhalb einer Freigrenze anfällt, Spitzenverdiener zahlen ihn weiter: 5,5 Prozent auf die Einkommensteuer. Effektiv werden aus den 42 Prozent damit gut 44 Prozent und aus den 45 Prozent etwa 47,5 Prozent. Wer mit seinen eigenen Zahlen rechnet, sollte den Zuschlag mitdenken, er verschiebt die Schwellen nicht, aber er erhöht jeden Grenzsteuersatz um denselben Faktor.

Die Schwelle, die dich wirklich betrifft

Jetzt der Teil, der in der Reichensteuer-Debatte regelmäßig untergeht: Der Abstand zwischen dir und den 45 Prozent ist riesig, der Abstand zwischen dir und den 42 Prozent wahrscheinlich null.

Der Einkommensteuertarif 2026 als Strecke bis 300.000 Euro Ein Balken zeigt das zu versteuernde Einkommen von null bis 300.000 Euro. Ein kleiner grauer Abschnitt ist steuerfrei, ein blauer Abschnitt zeigt die Progression von 14 bis 42 Prozent bis 69.879 Euro, dann folgt eine lange gelbe Zone mit 42 Prozent bis 277.826 Euro, und erst ganz rechts ein schmaler dunkler Rest mit 45 Prozent Reichensteuer. Der Tarif 2026: fast alles ist 42er-Zone Zu versteuerndes Einkommen von 0 bis 300.000 €, Einzelveranlagung 14 bis 42 % 42 % ab 69.879 €: der Spitzensteuersatz Hier verläuft ein normales gutes Gehalt 45 % ab 277.826 €: die Reichensteuer-Zone Die dunkle Zone beginnt erst beim Vierfachen der 42er-Schwelle. Wer über sie diskutiert, steht meistens mitten in der gelben Zone. Die eigentliche Frage: Was machst du mit deinen 42 Prozent?

In Zahlen an einem Beispiel: Ein Single mit 120.000 Euro zu versteuerndem Einkommen zahlt keine Reichensteuer, dafür fehlen ihm über 150.000 Euro. Aber zwischen der 42er-Schwelle von 69.879 Euro und seinen 120.000 Euro liegen gut 50.000 Euro, die vollständig mit 42 Prozent belastet werden, das sind rund 21.000 Euro Steuern allein aus dieser Zone, Solidaritätszuschlag noch nicht mitgerechnet. Sein Problem heißt nicht Reichensteuer. Sein Problem heißt Grenzsteuersatz, und das seit Jahren.

Genau deshalb führt dieser Artikel an dieser Stelle weg von der Schlagzeile und hin zur eigenen Gehaltsabrechnung: Ab wann der Spitzensteuersatz greift und was der Grenzsteuersatz genau ist, haben eigene Artikel. Die Kurzfassung: Ab einem Brutto von grob 85.000 bis 90.000 Euro ist ein lediger Angestellter je nach Abzügen in der 42er-Zone, und jede Gehaltserhöhung, jeder Bonus, jede Überstunde darüber wird mit 42 Prozent plus Soli besteuert. Das ist der Steuersatz der Mitte, nicht der Reichen, und er ist von den diskutierten 45 oder 47 Prozent nur wenige Punkte entfernt.

Was gerade geplant ist: die Debatte vom Sommer 2026

Seit Anfang Juli 2026 wird über eine Verschärfung der Reichensteuer diskutiert, und weil sich die Zahlen schnell verselbstständigt haben, hier der nüchterne Stand, datiert und ohne Wertung.

Nach übereinstimmenden Medienberichten von Anfang Juli 2026 liegen Vorschläge auf dem Tisch, die den 45-Prozent-Satz deutlich früher beginnen lassen würden, im Gespräch waren 250.000 Euro statt 277.826 Euro, sowie ein neuer, höherer Satz von 47 Prozent für sehr hohe Einkommen darüber. Beschlossen ist davon zum Stand dieses Artikels nichts: kein Gesetzentwurf im Verfahren, keine Zustimmung von Bundestag und Bundesrat, keine Wirkung auf irgendeinen Steuerbescheid. Es ist eine Debatte, und Debatten dieser Art gab es um die Reichensteuer seit ihrer Einführung regelmäßig.

Der Weg von der Debatte zum Bescheid ist außerdem lang: Ein Vorschlag muss es in einen Gesetzentwurf schaffen, durch Bundestag und Bundesrat, und Steueränderungen gelten üblicherweise erst ab dem folgenden Steuerjahr. Zwischen einer Juli-Schlagzeile und einem geänderten Steuerbescheid liegen also im schnellsten Fall viele Monate, meistens mehr, und viele Vorschläge erreichen das Ziel nie.

Für die eigene Planung heißt das zweierlei. Erstens: Rechne mit den geltenden Zahlen, nicht mit den diskutierten, Steuerplanung auf Basis von Schlagzeilen geht in beide Richtungen schief. Zweitens: Selbst wenn die diskutierte Verschärfung käme, änderte sie für Einkommen unter 250.000 Euro nichts, die relevante Zone der allermeisten Gutverdiener bleibt die 42er-Zone, vor und nach jeder Reform. Sollte sich der Stand ändern, wird dieser Artikel aktualisiert, das Datum unter der Überschrift zeigt die letzte Prüfung.

Drei Missverständnisse, die die Debatte am Laufen halten

Rund um die Reichensteuer wiederholen sich drei Denkfehler so zuverlässig, dass sie eine eigene Klarstellung verdienen.

Missverständnis 1: "Ab der Schwelle wird das ganze Einkommen mit 45 Prozent besteuert." Falsch, und zwar für jede Stufe des Tarifs. Besteuert wird immer nur der Teil innerhalb der jeweiligen Zone. Wer einen Euro über der Schwelle liegt, zahlt auf genau diesen einen Euro drei Cent mehr, sonst ändert sich nichts. Der gefürchtete Moment, in dem eine Gehaltserhöhung "sich nicht mehr lohnt", existiert im deutschen Einkommensteuertarif nicht, netto bleibt von jedem zusätzlichen Euro immer etwas übrig.

Missverständnis 2: "Die Schwelle gilt für das Bruttogehalt." Auch falsch. Alle Tarif-Schwellen beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen, also das Brutto nach Abzug von Vorsorgeaufwendungen, Werbungskosten und Sonderausgaben. Zwischen Brutto und zu versteuerndem Einkommen liegen bei Angestellten schnell 15.000 bis 25.000 Euro, bei Vermietern mit hohen Werbungskosten noch mehr. Wer seine Position im Tarif wissen will, schaut in den Steuerbescheid, nicht auf die Gehaltsabrechnung.

Missverständnis 3: "Wer knapp unter der Schwelle bleibt, spart groß." Aus Missverständnis 1 folgt: Nein. Es gibt keinen Grund, Einkommen künstlich unter irgendeine Schwelle zu drücken, weil kein Sprung existiert, den man vermeiden könnte. Sinnvolle Steuerplanung senkt das zu versteuernde Einkommen dort, wo echte Abzüge existieren, sie jagt keine Schwellen.

Reichensteuer und Kapitalanlage: wo sie hingehört und wo nicht

Für die Einordnung als Anleger lohnt ein Blick darauf, welche Einkommensarten überhaupt durch den Tarif laufen, denn nicht alle tun es.

Zinsen, Dividenden und Kursgewinne laufen normalerweise über die Abgeltungsteuer von pauschal 25 Prozent, getrennt vom Tarif, die Reichensteuer erreicht sie in diesem Standard-Weg gar nicht. Mieteinnahmen dagegen sind Tarif-Einkommen: Sie legen sich auf das Gehalt, und der Überschuss oder Verlust aus der Vermietung wird mit dem persönlichen Grenzsteuersatz bewertet, wie es der Artikel Mieteinnahmen versteuern durchrechnet.

Daraus folgt die für diese Seite relevante Pointe: Gerade weil Vermietung durch den Tarif läuft, arbeitet sie mit deinem Grenzsteuersatz, in beide Richtungen. Ein Vermietungs-Verlust aus Abschreibung und Werbungskosten wird bei einem 42-Prozent-Zahler mit 42 Prozent vergütet, und bei den sehr wenigen, die tatsächlich Reichensteuer zahlen, sogar mit 45 Prozent. Derselbe Tarif, über den sich alle beschweren, ist bei der vermieteten Immobilie der Hebel, der die Erstattung erzeugt, und er ist umso stärker, je höher der eigene Satz liegt.

Reichensteuer ist nicht Vermögensteuer

Die beiden Begriffe laufen in der Debatte ständig ineinander, dabei bezeichnen sie zwei grundverschiedene Dinge.

Die Reichensteuer besteuert Einkommen: das, was in einem Jahr an Gehalt, Gewinn, Miete oder Zinsen hereinkommt. Wer viel besitzt, aber wenig Einkommen hat, zahlt sie nicht. Die Vermögensteuer würde Besitz besteuern: das, was jemand hat, unabhängig davon, was es in diesem Jahr abwirft. Sie steht zwar bis heute im Grundgesetz, wird aber seit 1997 nicht mehr erhoben, nachdem das Bundesverfassungsgericht die damalige Ausgestaltung beanstandet hatte. Auch über ihre Wiedereinführung wird immer wieder diskutiert, das ist aber eine eigene Debatte mit eigenen Hürden.

Für Immobilien-Interessierte ist die Unterscheidung mehr als Wortklauberei: Eine vermietete Wohnung erzeugt Einkommen, und dieses Einkommen läuft durch denselben Tarif wie das Gehalt, mit allen Abzügen, die das Steuerrecht dafür vorsieht. Was du besitzt, besteuert der Staat heute nicht, was es abwirft, sehr wohl, und deshalb entscheidet sich die Steuerlast einer Kapitalanlage nicht an Vermögens-Debatten, sondern am ganz normalen Einkommensteuertarif.

Was Gutverdiener aus dieser Rechnung machen

Wenn die 42 Prozent dein tatsächlicher Steuersatz sind, dann gilt derselbe Satz auch in die andere Richtung, und das ist die nützlichste Erkenntnis dieses Artikels: Jeder Euro, den du legal von deinem zu versteuernden Einkommen abziehst, bringt dir 42 Cent zurück.

Das ist die Mechanik hinter fast allem, was unter "Steuern sparen" läuft, und sie erklärt, warum dieselben Instrumente bei hohem Einkommen stärker arbeiten als bei niedrigem: Der Abzug wird mit dem Grenzsteuersatz bewertet, und deiner ist hoch. In Zahlen: 10.000 Euro anerkannte Abzüge bringen in der 42er-Zone rund 4.200 Euro zurück, in der 30er-Zone nur 3.000 Euro, bei identischen Ausgaben. Dieselbe Progression, die dich beim Verdienen trifft, arbeitet beim Absetzen für dich, und je höher dein Satz, desto stärker. Eine Übersicht der Wege, die dafür infrage kommen, von Vorsorgeaufwendungen bis zur vermieteten Immobilie, gibt der Artikel Steuern sparen für Gutverdiener, und wie speziell eine vermietete Wohnung Abschreibung und Werbungskosten in eine jährliche Erstattung übersetzt, zeigt Steuern sparen mit Immobilien.

Der Punkt, auf den es hier ankommt, ist die Blickrichtung: Die Reichensteuer-Debatte richtet den Blick auf Steuersätze, die andere zahlen und die du nicht beeinflussen kannst. Der Grenzsteuersatz richtet ihn auf den Satz, den du selbst zahlst und mit dem jeder deiner Abzüge bewertet wird. Das eine ist Zuschauen, das andere ist Rechnen, und rechnen lässt sich nur mit den eigenen Zahlen.

Fazit

Die Reichensteuer ist die oberste Stufe des Einkommensteuertarifs: 45 statt 42 Prozent, 2026 ab 277.826 Euro zu versteuerndem Einkommen, nur auf den Teil darüber, und sie ist keine Vermögensteuer. Die im Sommer 2026 diskutierte Verschärfung ist Stand heute genau das, eine Diskussion. Für die allermeisten Gutverdiener liegt die relevante Schwelle ganz woanders: bei den 69.879 Euro, ab denen der normale Spitzensteuersatz von 42 Prozent jeden weiteren Euro trifft. Diesen Satz zahlst du heute schon, und derselbe Satz bestimmt, was dir jeder absetzbare Euro zurückbringt.

Ob und wie sich das bei dir nutzen lässt, ist keine Frage von Schlagzeilen, es ist eine Frage deiner Zahlen: Einkommen, Steuersatz, Eigenkapital. Die Debatte um die Reichensteuer läuft weiter, mit oder ohne Beschluss, und du kannst an ihrem Ausgang nichts ändern. An deinem eigenen Steuersatz und dem, was er aus jedem absetzbaren Euro macht, dagegen schon, und genau dort beginnt die Rechnung, die sich für dich lohnt.

Genau die fragt der Rechner ab, acht Fragen, drei Minuten. Am Ende siehst du, ob eine vermietete Wohnung bei deinem Gehalt rechnerisch aufgeht, und was dir noch fehlt.

Kurz zur Einordnung: Dieser Artikel gibt den Rechtsstand für 2026 und den Stand der politischen Debatte vom Sommer 2026 wieder, ohne Wertung und ohne Prognose. Er ist keine Steuerberatung und ersetzt sie nicht. Was für deine Situation gilt, klärst du mit deinem Steuerberater.

Dieser Artikel ist eine Rechen-Grundlage, keine Steuerberatung. Was in deinem Fall gilt, hängt von deiner persönlichen Situation ab. Sprich vor einer Entscheidung mit deinem Steuerberater.
Vladimir Ponkrashov

Vladimir Ponkrashov

Geschäftsführer VPO Finance GmbH & Vorstand der DFK Group

Verkauft seit 18 Jahren Wohnungen als Kapitalanlage an Angestellte mit hohem Steuersatz, direkt aus eigenen Neubauten. Über 700 Notartermine begleitet.

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